Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Allgemeines Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen sind ausschließlich für alle Lieferungen unserer Firma an Gewerbetreibende verbindlich. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaige Bedingungen des Bestellers, die den unserigen zuwider laufen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Firma Hoefer Etiketten GmbH.
  2. Angebote, Aufträge, Auftragsbestätigungen Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten freibleibend, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Aufträge des Kunden werden für den Verkäufer durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags verbindlich. Telefonische Absprachen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Lieferfristen, Verzug Wir sind bemüht, die genannten Liefertermine einzuhalten. Liefertermine sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich zugesagt sind. Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn die Lieferung bis zum Ablauf der Frist das Werk oder das Lager verlassen hat, oder die Versandbereitschaft erklärt wurde. Wird von uns ein vereinbarter Liefertermin überschritten, so hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Ist die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfolgt, so hat der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz verlangt oder auf Lieferung besteht. Lieferpflichten oder Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit seinen Mitwirkungspflichten oder Zahlungsverpflichtungen aus diesem oder früheren Geschäften im Verzug ist. Entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigleit des Kunden, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, dass uns Sicherheiten geleistet oder vor Ablieferung bar bezahlt wird. Bei Eintritt unverschuldeter Ereignisse, besonders in allen Fällen höherer Gewalt, z.B. Betriebsstörungen, Maschinendefekte, behördliche Maßnahmen, Streik, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Verzögerungen auf dem Transportwege, sind wir von der Einhaltung etwaiger Liefertermine entbunden oder berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
  4. Versand, Gefahrenübergang Die Wahl von Versandart, Versandweg sowie Frachtführer erfolgt durch den Verkäufer. Unsere Lieferverpflichtung ist mit dem Ausgang der Ware aus dem Werk, dem Lager oder der Übergabe an den Frachtführer erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Käufer über.
  5. Preise, Zahlungsbedingungen Die Lieferung erfolgt ab Werk unfrei, zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Rechnung. Die genannten Preise enthalten nicht die gesetzliche MwSt. Preisnachlässe gewähren wir nur auf unsere Produkte, nicht auf Vorkosten (Kosten der Druckvorstufe), Fracht, Verpackung. Wird eine Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug, so steht der Firma Hoefer Etiketten GmbH das Recht zu, sofortige Zahlung aller noch offenen und auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen.
  6. Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, d. h. bis zur Einlösung der Wechsel oder Schecks, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, über den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder anderweitige Überlassung an Dritte sind ihm nicht gestattet. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
    Die von uns zur Herstellung der bestellten Produkte angefertigten Gegenstände, z.B. Reinzeichnungen, Druckdaten, Filme, Klischees, Lithos, Druckplatten etc., bleiben unser Eigentum und können nicht ausgeliefert werden, weil sie entweder anteilig oder nicht berechnet werden.
  7. Beschaffenheit der Ware, Beratung, Verwendung Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in den Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen des Verkäufers beschriebene Beschaffenheit, vorgenommen durch Auftragsbestätigungen, Bemusterungen zum Selbsttest durch den Käufer und durch vom Käufer freigegebene Korrekturen. Für in freigegebenen Korrekturen vom Käufer übersehene Fehler, egal von wem verursacht, übernehmen wir keine Haftung. Abweichungen in der beschriebenen Beschaffenheit sind zulässig, wenn die Eignung für die üblicherweise vorgesehene Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Abweichungen der Papierqualität, Färbung und Gummierung im Rahmen des Üblichen behalten wir uns vor. Mehr oder Minderlieferungen sind fertigungsbedingt und gelten als anerkannt, sofern sie 3% der Auflage nicht überschreiten. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Unsere Produkte müssen hinsichtlich ihrer Eignung für bestimmte Zwecke vom Abnehmer selbst beurteilt werden. Dazu stellen wir auf Wunsch Warenmuster, Probedrucke oder Testblätter zur Verfügung. Die anwendungstechnische Beratung durch den Verkäufer in Wort und Schrift ist unverbindlich und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Ware auf ihre Eignung, selbst wenn die Ware allgemein für bestimmte Zwecke empfohlen wird.
  8. Sachmängel, Mängelhaftung, sonstige Schadensersatzansprüche Ist der Besteller Kaufmann, dann gelten für seine Untersuchungs- und Rügepflicht sowie für die Folge verspäteter Untersuchung und Rüge die Paragraphen 377f HGB, in allen anderen Fällen hat der Besteller offensichtliche Mängel zur Vermeidung des Verlustes der Gewährleistungsansprüche innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel unverzüglich nach Feststellung. Es muss sofort eine Probe der beanstandeten Ware an uns zur Begutachtung zurückgeschickt werden, die in unverarbeitetem Originalzustand ist. Bei begründeter Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Nacherfüllung, Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu leisten. Wir leisten nur Ersatz, wenn ausreichend nachgewiesen ist, dass die Ware zur Zeit der Lieferung fehlerhaft war und die reklamierte Ware an uns zurückgesandt wurde. Sachmängelansprüche bestehen nicht, soweit nur eine unerhebliche Minderung des Wertes oder nur eine unerhebliche Einschränkung der Brauchbarkeit vorliegt. Gewährleistungszusagen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich zusagen. Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Ware, soweit nicht das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
    Ein über unsere Warenlieferung hinausgehender Schadensersatzanspruch, z.B. wegen Einbußen, Kosten oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit Benutzung, Unbenutzbarkeit oder Lieferweise unserer Produkte entstehen, wird für unsere Firma wie auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    Wir haften nicht, wenn durch Hereingabe von Druckunterlagen Urheberrechte Dritter verletzt werden. Wir sind sofort von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  9. Sonstiges Das Recht der weiteren Verwendung an von uns gelieferten Entwürfen, Zeichnungen und Anordnungen, soweit sie einen gesetzlichen oder gewerblichen Urheberschutz genießen, behalten wir uns vor. Für eingereichte Dateien übernehmen wir keine Haftung. Bitte nur Kopien einreichen.
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist Delligsen, Gerichtsstand für alle Streitfälle, unabhängig vom Streitwert ist das Amtsgericht Alfeld. Das gilt auch für den Fall, dass unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsabschluß den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt hat, oder dieser nicht bekannt ist.
    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Der Mindestauftragswert beträgt €50,00
Änderungen oder Irrtümer für den Gesamtinhalt der Website vorbehalten!

Für Aufträge mit Druck nach Ihren Angaben erhalten Sie einen Korrekturabzug. Nachträgliche Änderungen werden nach Aufwand als Autokorrektur berechnet.

Hoefer Etiketten GmbH – 31073 Delligsen

Amtsgericht Hildesheim, HRB 110569
Geschäftführer: Georg Hoefer, Susanne Willenberg|